Satzung des Vereins - Seite 11

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§ 17

Datenschutz

  1. Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

    Folgende Daten werden ausschließlich gespeichert und verarbeitet:

    1. Geschlecht
    2. Vorname, Nachname
    3. Geburtsdatum
    4. Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
    5. E-Mailadresse und Telefonnummern (Festnetz oder Mobilnummer)
    6. Datum des Vereinsbeitritts
    7. Funktion im Veteranenbereich
    8. Bankverbindung (IBAN)
    9. Ehrungen / Jubiläen
    10. Angaben zum geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst

      Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.

  2. Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert.

  3. Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

  4. Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein im Umfang des Erforderlichen zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die maßgeblichen Bankinstitute weitergegeben werden.

  5. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der  Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds archiviert oder nach erfolgtem Widerspruch des Mitglieds die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.

  6. Im übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

  7. Die Datenkategorien unter 1b), 1f), 1g), 1i) und 1j) werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse der Vereins an der zeitgeschichtlichen Archivierung der Veteranenvereine zugrunde.

§ 18

Auflösung des Vereines

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck mit einer vierwöchigen Frist einberufenen außerordentlichen Generalversammlung beschlossen werden.
  2. Die Einberufung einer solchen Generalversammlung darf nur erfolgen, wenn es
    1. der Vorstand mit einer Mehrheit von Dreiviertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder
    2. von Zweidritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
  3. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen Zwecke fällt sein Vermögen an die Gemeinde Germaringen mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Traditionspflege verwendet werden darf.