Satzung des Vereins

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§ 1

Name, Sitz und Zweck

  1. Der am 29.04.1905 gegründete Verein führt den Namen “Veteranen- Soldaten- und Kameradenverein Ketterschwang”. Der Verein hat seinen Sitz in Ketterschwang.
  2. Der Zweck des Vereines ist die Betreuung von ehemaligen Soldaten, Teilnehmern der Kriege, deren Angehörigen, dem Gedenken der Verstorbenen, Gefallenen und Vermissten des Vereins. Dieser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung § 10 b Abschnitt B Absatz 3 „Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde“. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung in der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Traditionspflege.
    Im einzelnen durch:
    1. Teilnahme an Gedenktagen kirchlicher und öffentlicher Natur, Gedenken gefallener und vermisster Bürger der letzten Kriege sowie die Teilnahme an Beerdigungen von Mitgliedern des Vereins.
    2. Instandhaltung der Gedenkstätten, Fahnen und anderen Traditionsmitteln.
    3. Durchführung von Versammlungen, Vereinsabenden, sowie die Durchführung von Traditionsveranstaltungen.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten kleine Ehrengaben aus Mitteln des Vereins zu Jubiläen in Form von Sachgeschenken.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
  6. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.